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0 09.01.2023
ESSEN. Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit der Stadt Essen und weiteren Mitgliedsstädten für das Jahr 2023 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-) Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie aus. Die Förderung hat eine Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Neben Essen nehmen folgende Mitgliedsstädte daran teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.
Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler Ü50
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben.
Auch wer sich beeits in den Vorjahren beworben hat, darf sich erneut bewerben, nur die bisherigen CityARTists-Preisträger dürfen nicht mehr dabei sein.
Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts / des Kulturbüros der jeweiligen Stadt eine Künstlerin oder einen Künstler aus und schlägt sie oder ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.
Zur Bewerbung
Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: Künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin oder des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt/Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen.
Die Ausschreibungsfrist endet am 28. April 2023. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens bis zum 30. September 2023 bekannt gegeben.
Teilnehmer richten ihre Bewerbung an das Kulturamt der Stadt Essen (kulturamt@essen.de, Pferdemarkt 6, 45127 Essen).
Alle Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite www.cityartists.de.
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