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0 11.03.2020
ESSEN. Die Stadt Essen hat auf Grundlage des gestrigen Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung zum Umgang mit Veranstaltungen über 1.000 Besucherinnen und Besuchern verfasst. Mit der Allgemeinverfügung wird die Ausrichtung von öffentlichen und privaten Großveranstaltungen im gesamten Stadtgebiet untersagt.
Zu den Veranstaltungen in diesem Sinne zählen auch
Nicht als Veranstaltungen zählen insbesondere der laufende Betrieb von Bildungseinrichtungen (Unterricht, Vorlesungen und Seminare) und der Betrieb von Arbeitsstätten.
Für Veranstaltungen mit zeitgleich mehr als 1.000 erwarteten Personen ist nach dem Erlass davon auszugehen, dass in der Regel keine Schutzmaßnahmen durch die Veranstalter getroffen werden können, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv sind, als eine Veranstaltung mit dieser Teilnehmer- bzw. Besucherzahl nicht durchzuführen. Das Auswahlermessen der zuständigen Behörden reduziert sich damit dahingehend, dass nur die Absage der Veranstaltung oder – wie z.B. bei sportlichen Großveranstaltungen – eine Durchführung ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres ab Freitag, 13. März.
Derweil sind seit Mittwochmittag (11.03.) fünf weitere positiv getestete Corona-Fälle in Essen bekannt.
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