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0 28.07.2020
DÜSSELDORF / ESSEN. Kita-Kinder in Nordrhein-Westfalen können ab 17. August wieder in vollem Umfang in die Einrichtungen gehen. Alle Kinder können dann – unter ständiger Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, der Bedürfnisse der Kinder, der Interessen der Beschäftigten und der Belange der Familien – ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Umfang besuchen. Das teilt heute das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration mit.
„Frühkindliche Bildung ist ein hohes Gut“, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) in Düsseldorf. Er stellte die Entscheidung jedoch unter Vorbehalt. „Klar ist: Dies bleibt ein Regelbetrieb in der Pandemie.“ Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen könne es aber auch immer zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch landesweite Regelungen könnten derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Sein Ministerium habe sich in den vergangenen Wochen intensiv mit Kita-Trägern, Gewerkschaften, Kinderärzten und der Wissenschaft beraten, erklärte Stamp. Den Schritt halte er jetzt für verantwortbar: „Die Landesregierung ist damit dem Wunsch der Träger und Kommunen nachgekommen, damit allen Einrichtungen, auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit für den Übergang in den Regelbetrieb eingeräumt wird.“
Nach den Kita-Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie hatten die Einrichtungen in NRW am 8. Juni im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb wieder geöffnet. Seitdem sind sie wieder für alle Kinder zugänglich, allerdings mit reduzierten Betreuungszeiten und unter Beachtung weiterer Schutzregeln. Hier die aktuellen Hinweise des Ministeriums:
„Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Daher ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung weiter von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin und werden gesondert geregelt. Das betrifft das Abstandsgebot zwischen den Erwachsenen, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bei Erwachsenen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann und die Gewährleistung der Nachverfolgbarkeit möglichen Infektionsgeschehens und besondere Hygienemaßnahmen.
Um den Bedürfnissen des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten nachzukommen und für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Corona-Virus zu sorgen, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.
Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle Unterstützung. Die Leistungen sollen insbesondere der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich sowie der Entlastung der Träger für die nicht vorhersehbaren gesteigerten Kosten für Arbeitsschutz- und Hygieneausrüstung dienen.“
Für die Umsetzung bedeutet dies: