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0 10.02.2019
Höhere Mietobergrenzen gelten ab sofort für Hartz-IV-Empfänger. So darf eine Wohnung für eine Person künftig 360 Euro kalt (inkl. Nebenkosten ohne Heizung und Strom) statt 354 Euro kosten, Wohnungen für zwei Personen 458,25 statt 450,45 Euro, für Haushalte mit drei Personen 564 statt 554,40 Euro, für vier Personen 679 statt bisher 667,85 Euro usw. Als Grund werden die gestiegenen so genannten „kalten Betriebskosten“ (Versicherungen, Müllabfuhr etc.) genannt.
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