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0 19.05.2022
ESSEN/BORBECK. Nachdem die Stadt Essen bereits seit Montag, 16. Mai, auf die Maskenpflicht verzichtet, lockert die Verwaltung nun weiter: Ab sofort wird die coronabedingte Personenbegrenzung bei Eheschließungen aufgehoben. Dann gelten wieder räumlich bedingte Höchstauslastungen.
Neue Personenobergrenzen bei Trauungen
Die maximale Personenzahl in den Trauzimmern, inklusive des Brautpaares und Kinder, ist ab sofort wie folgt erhöht:
Die Höchstkapazitäten auf den Schiffen der Weißen Flotte und auf dem UNESCO-Welterbe Zollverein sowie im Stadion an der Hafenstraße und in der Philharmonie Essen regeln diese vertraglich mit den Brautpaaren. Auch wenn die Maskenpflicht nicht mehr gilt, bittet das Standesamt Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Eheschließungen aus gegenseitiger Rücksichtnahme um das freiwillige Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Zugang zum Standesamt weiter eingeschränkt
Der öffentliche Zugang zum Standesamt ist vorerst weiter eingeschränkt. Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich:
Online-Services nutzen
Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, werden Besucher gebeten, die Online-Services und den Postweg zu nutzen. So kann man beispielsweise Personenstandsurkunden über das Onlineformular auf www.essen.de/urkunde anfordern. Die Anmeldung der Eheschließung ist in schriftlicher Form möglich. Die erforderlichen Unterlagen inklusive Formular "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung", Ausweiskopien sowie Kontaktdaten beziehungsweise Reservierungsbestätigung können per Post gesendet oder beim Sicherheitsdienst in der 1. Etage im Gildehof abgegeben werden.
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