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0 09.02.2021
ESSEN/BORBECK. Wegen der Coronavirus-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Diese hat auch Auswirkungen auf das Standesamt der Stadt Essen: So muss unter anderem in den Trauzimmern darauf geachtet werden, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Dementsprechend ergeben sich voraussichtlich bis 15. März für die Trauzimmer die folgenden Personenbegrenzungen:
Die Zahlen verstehen sich inklusive des Brautpaars. Dieses muss wie alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Nutzung der Empfangsräume in den Traubereichen ist darüber hinaus zurzeit nicht möglich. Alle bereits terminierten Eheschließungen können aber unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, bittet die Stadt Essen darum, nicht erforderliche Behördengänge zu verschieben und möglichst auf Online-Services zurückzugreifen. Die Anmeldung der Eheschließung ist auch schriftlich möglich. Die Unterlagen inklusive Formular "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung", Ausweiskopien sowie Kontaktdaten beziehungsweise Reservierungsbestätigung können Heiratswillige per Post senden.
Der Zugang zum Standesamt im Gildehof ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Vorsprachen können nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 0201 88-33733 erfolgen, je nach Kapazität auch sehr kurzfristig.
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