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0 08.05.2020
Ein erfreulicher sportlicher Lichtblick: Die NRW-Landesregierung hat den Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport, auch im Bereich des Fußballverbandes Niederrhein wieder erlaubt - sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Eine weitere Voraussetzung: Die Sperrung der städtischen Sportanlagen durch die jeweilige Kommune ist nicht mehr gegeben.
Äußerst wichtig dabei ist aber weiterhin: Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein, die Hygiene- und Abstandsregelungen des Landes NRW müssen befolgt werden.
Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen dabei derzeit nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson jedoch zulässig.
So steht dem nächsten Tennismatch nichts mehr im Wege. Auch im Fußball oder in der Leichtathletik kann das Training wieder anlaufen. Wie es in den Fußball-Ligen weitergehen soll, ist weiter nicht klar. Der VFN hat die Videokonferenzen mit den Kreisen noch nicht beendet, zudem herrscht ja bis Anfang Juni eine Kontaktbeschränkung, so dass an einen Spielbetrieb weiterhin nicht zu denken ist.
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